Kinder & Jugendliche
Kinder und Jugendliche in unseren Anschlussgemeinden bis und mit 20. Geburtstag bekommen den subventionierten Tarif.
Ab dem Schuljahr 2018/19 gelten neue Tarife:
Schulgeldermässigung
Eltern mit Wohnsitz in einer der Anschlussgemeinden der Musikschule Zürcher Unterland können für ihre Kinder bis zum 20. Altersjahr eine Schulgeldermässigung beantragen. Voraussetzungen sind unter anderem, dass das Kind bereits mindestens ein Jahr in einem und demselben Instrument unterrichtet worden ist.