Ich habe davon Kenntnis genommen, dass Kündigungen auf das Ende des laufenden Semesters, spätestens am 30. November oder 31. Mai bei der Musikschule eintreffen müssen. Verspätete Abmeldungen, bis zehn Tage nach Termin, werden gegen eine Umtriebsentschädigung von Fr. 150.- entgegengenommen. Danach ist das ganze Schulgeld geschuldet (siehe Schulordnung).